Entscheidungen zu § 90a Abs. 1 VBG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2020/7/10 W221 2232062-1

Begründung: I. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren wurde mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 27.01.2020 die (hier nunmehr) mitbeteiligte Partei für die ausgeschriebene Leitungsfunktion einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes für den Bereich Mechatronik an der Höheren technischen Bundeslehranstalt XXXX gemäß § 207f Abs. 1 BDG 1979 iVm § 90a Abs. 1 VBG 1948 ausgewählt. Gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 10.07.2020

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