Norm: Krnt LVBG §68 Abs2 litf
Rechtssatz: Die gröbliche Mißachtung gesetzlicher Vorschriften, die mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen zusammenhängen, durch einen Kraftfahrer in einer Straßenmeisterei bringen unter Beachtung des Gesamtverhaltens des Dienstnehmers eine Einstellung zum Ausdruck, die dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträglich ist. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA ... mehr lesen...