Norm
Krnt LVBG §68 Abs2 litfRechtssatz
Die gröbliche Mißachtung gesetzlicher Vorschriften, die mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen zusammenhängen, durch einen Kraftfahrer in einer Straßenmeisterei bringen unter Beachtung des Gesamtverhaltens des Dienstnehmers eine Einstellung zum Ausdruck, die dem Ansehen und den Interessen des Dienstes abträglich ist. (§ 48 ASGG)
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081799Dokumentnummer
JJR_19950712_OGH0002_009OBA00076_9500000_001