Norm: VBG §57 Abs4
Rechtssatz: Die Regelung des § 57 Abs 4 VBG lässt eine einseitige, bedarfsbedingte Festlegung der Lehrverpflichtung von Vertragsprofessoren nicht zu, da nach dieser Bestimmung das Ausmaß der Lehrtätigkeit anlässlich der Überstellung festzulegen ist. Entscheidungstexte 8 ObA 22/05a Entscheidungstext OGH 19.12.2005 8 ObA 22/05a ... mehr lesen...