Entscheidungen zu § 52a Abs. 6 VBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2001/6/27 9ObA342/00k

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO und eine Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Es sei nur angemerkt, dass der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens vom Revisionswerber lediglich angeführt, aber nicht entsprechend ausgeführt wurde (Kodek in Rechberger, ZPO**2 Rz 1 zu § 506). ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.06.2001

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