Norm: VBG §27VBG §47
Rechtssatz: Bei der Berechnung des Urlaubsausmasses eines Vertragsbediensteten, der keine Vordienstzeiten aufzuweisen hat, ist immer von dessen tatsächlich zurückgelegter Dienstzeit auszugehen, gleichviel ob nun der Vertragsbedienstete voll beschäftigt war oder nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 145/57 Entscheidungstext OGH 22.10.1957 4 Ob 145/57 Veröff: JBl 19... mehr lesen...