Norm
VBG §27Rechtssatz
Bei der Berechnung des Urlaubsausmasses eines Vertragsbediensteten, der keine Vordienstzeiten aufzuweisen hat, ist immer von dessen tatsächlich zurückgelegter Dienstzeit auszugehen, gleichviel ob nun der Vertragsbedienstete voll beschäftigt war oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0082101Dokumentnummer
JJR_19571022_OGH0002_0040OB00145_5700000_001