Entscheidungsgründe: Der Kläger übte nach der Matura verschiedene Tätigkeiten aus, seit 23. 7. 1985 ist er als Vertragsbediensteter beim Finanzamt ***** tätig. Mit Dienstvertrag vom 12. 8. 1985 wurde er zunächst für die Dauer von sechs Monaten im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe d aufgenommen, mit Nachtrag vom 10. 1. 1986 wurde das Dienstverhältnis in ein solches auf unbestimmte Zeit übergeführt, gleichzeitig wurde der Kläger in den Fachdienst Entlohnungsgruppe c überstellt. E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist sei 9. 1. 1995 im aufrechten Dienstverhältnis als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Der Dienstvertrag wurde am 9. 1. 1995 zwischen dem Kläger und der Stadt Wien, vertreten durch die Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe, unbefristet geschlossen und der Kläger in das Schema III, Verwendungsgruppe 4, der Besoldungsordnung für Vertragsbedienstete der Stadt Wien eingereiht. Der Kläger ist sei 9. 1. 1995 im aufrechten Dienstverhältnis als Straßenbahnfahrer beschäf... mehr lesen...
Norm: BDG §161 Abs3VBG §40 Abs2
Rechtssatz: § 161 Abs 3 BDG normiert nicht das einzige Ernennungserfordernis (Anstellungserfordernis) für Religionslehrer an öffentlichen Schulen. Neben diesem allgemeinen Erfordernis haben vielmehr Religionslehrer und Lehrer für Religionspädagogik auch noch die bei den einzelnen Verwendungsgruppen der Anlage I zum BDG 1979 angeführten - und gemäß § 40 Abs 2 VBG auch für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §879 CIIdVBG §3VBG §36VBG §40 Abs2
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wenn bei Personen, welche die allgemeinen Voraussetzungen für die Einreihung in bestimmte Entlohnungsgruppen nicht erfüllen und daher nur auf Grund eines für Ausnahmefälle vorgesehenen Sondervertrages nach § 36 VBG angestellt werden, der Vertragsinhalt in einer Weise festgelegt wird, durch die den Dienstnehmer ein Anreiz ge... mehr lesen...