Entscheidungsgründe: Die am 3. Juli 1925 geborene Klägerin war vom 18. August 1941 bis 26. April 1945 Postangestellte. Mit 27. April 1975 wurde ihr Arbeitsverhältnis nahtlos in ein Dienstverhältnis als Vertragsbedienstete beim Österreichischen Postsparkassenamt übergeleitet. Mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1961 wurde die Klägerin in ein definitives öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen, welches bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Postdienst bis 31. Juli 1962 dauerte. Gemä... mehr lesen...
Norm: GehG §26GehG §27VBG §35 Abs5 Z3
Rechtssatz: Erhält eine Beamtin eine Abfertigung gemäß den §§ 26, 27 GehG und zahlt sie nicht einmal die darin enthaltene "reine Abfertigungskomponente" zurück, steht ihrer Forderung, für ihre nachmalige Vertragsbediensteten - Abfertigung müsse die Vordienstzeit als Beamtin eingerechnet werden, die Zurechnungsregel des § 35 Abs 5 Z 3 VBG entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VBG §35 Abs5 Z3
Rechtssatz: Keine Bedenken dagegen, daß § 35 Abs 5 Z 3 VBG das verfassungsrechtlich garantierte allgemeine Sachlichkeitsgebot erfüllt. Entscheidungstexte 9 ObA 122/87 Entscheidungstext OGH 16.12.1987 9 ObA 122/87 Veröff: SZ 60/283 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0081637 ... mehr lesen...
Norm: GehG §26GehG §27VBG §35 Abs5 Z3
Rechtssatz: Erhält eine Beamtin eine Abfertigung gemäß den §§ 26, 27 GehG und zahlt sie nicht einmal die darin enthaltene "reine Abfertigungskomponente" zurück, steht ihrer Forderung, für ihre nachmalige Vertragsbediensteten - Abfertigung müsse die Vordienstzeit als Beamtin eingerechnet werden, die Zurechnungsregel des § 35 Abs 5 Z 3 VBG entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VBG §35 Abs5 Z3
Rechtssatz: Keine Bedenken dagegen, daß § 35 Abs 5 Z 3 VBG das verfassungsrechtlich garantierte allgemeine Sachlichkeitsgebot erfüllt. Entscheidungstexte 9 ObA 122/87 Entscheidungstext OGH 16.12.1987 9 ObA 122/87 Veröff: SZ 60/283 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0081637 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 8. Mai 1967 bis 31. Dezember 1982 als Vertragsbediensteter beschäftigt. Anläßlich der Beendigung des Dienstverhältnisses erhielt er eine Abfertigung in Höhe von 6 Monatsgehältern von S 68.813,20 netto. Mit der Behauptung, die Beklagte habe ihm Vordienstzeiten von 19 Jahren, 2 Monaten und 9 Tagen angerechnet, verlangt der Kläger mit der Behauptung einer 25 Jahre übersteigenden Dienstzeit eine restliche Abfertigung in Höhe vo... mehr lesen...
Norm: VBG §35 Abs5
Rechtssatz: Für die Ermittlung der Höhe der Abfertigung ist die tatsächliche Dauer des Dienstverhältnisses maßgebend. Entscheidungstexte 9 ObA 53/87 Entscheidungstext OGH 18.11.1987 9 ObA 53/87 9 ObA 120/10b Entscheidungstext OGH 25.10.2011 9 ObA 120/10b Schlagworte Arbe... mehr lesen...
Norm: VBG §35 Abs5
Rechtssatz: Werden einem Vertragsbediensteten aus Anlaß einer Jubiläumszuwendung Behinderungszeiten im Sinne des § 20 c GehG, § 2 Abs 4 der VB-VordienstzeitenVO angerechnet, ergibt sich daraus noch keine die Abfertigung erhöhende Verlängerung des Dienstverhältnisses. Entscheidungstexte 9 ObA 53/87 Entscheidungstext OGH 18.11.1987 9 ObA 53/87 ... mehr lesen...