Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und AR Angelika Neuhauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Rudolf K*****, Landesvertragsbediensteter, *****, vertreten durch die Klein, Wuntschek & ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. November 1979 bis zu seiner Entlassung am 22. Mai 1996 bei der Beklagten zuletzt bis Sommer 1995 als Leiter des Kongreßhauses V***** beschäftigt. Mit Wirksamkeit 1. 1. 1990 war er nach § 94 des Villacher Vertragsbedienstetenrechtes in ein unkündbares Dienstverhältnis übernommen worden. Anfang 1996 teilte der Magistratsdirektor dem Bürgermeister mit, daß der Kläger nicht geeignet sei, die neuen Aufgaben des Kongreßhausdirektors zu bewäl... mehr lesen...
Norm: VBG §30 Abs3VBG §32
Rechtssatz: Auch ein im voraus erklärter Verzicht auf Anfechtung einer Kündigung gemäß § 32 VBG ist wirksam, wenngleich eine entgegen den Vorschriften des § 32 VBG ausgesprochene Kündigung an sich rechtsunwirksam ist (§ 30 Abs 3 VBG). Entscheidungstexte 4 Ob 70/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 4 Ob 70/71 Veröff: SZ 45/2 = JBl 1973,100 = EvBl 19... mehr lesen...
Norm: VBG §30 Abs3VBG §32 Abs2
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 30 Abs 3 VBG kommt es nicht darauf an, ob der Entlassungsgrund nach § 34 Abs 2 VBG einem "kongruenten" Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 VBG entspricht, sondern nur darauf, ob der für die Entlassung geltend gemachte Auflösungsgrund einen - entsprechenden - Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 VBG darstellt. (Hier: Verhältnis der Entlassungsgründe nach § 34 Abs 2 lit b und c VBG zum Kün... mehr lesen...