Begründung: Durch das Bundesmuseen-Gesetz, BGBl I 115/1998, wurden die in § 1 dieses Gesetzes namentlich genannten Bundesmuseen, die bis dahin Dienststellen des Bundes waren, zu wissenschaftlichen Anstalten öffentlichen Rechts des Bundes. Gemäß § 2 Abs 1 des Bundesmuseen-Gesetzes erlangten die genannten Bundesmuseen mit dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Museumsordnung Rechtspersönlichkeit. Die Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums [KHM] wurde mit der Verordnung des Bundesmi... mehr lesen...
Norm: BundesmuseenG §10 Abs5BundesmuseenG 2002 §10 Abs5KollV für das Kunsthistorische MuseumVBG §24VBG §36VBG §78aVBG §89
Rechtssatz: §10 Abs5 Bundesmuseen-Gesetz in seiner Stammfassung ist nicht als Verweis auf das VBG, sondern als Rechtswahrungsklausel (statisch) zu verstehen, sodass sich die betroffenen Vertragsbedienstetenauf spätere Änderungen des VBG nicht berufen können; andererseits ist daraus aber zu schließen, dass sich die ehemaligen... mehr lesen...