Die Beschwerdeführerin steht unstrittig in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde (zuletzt) am 18. August 1999 der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Ihr war, als sie noch Vertragsbedienstete gewesen war, mit Dienstgebererklärung des Präsidenten der Post- und Telegraphenverwaltung für Steiermark vom 29. Juli 1986 (gemäß § 23 VBG 1948 iVm § 80 Abs. 2 BDG 1979) eine Naturalwohnung in G überlassen worden. Das Eigentum an ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs5 Z3;PTSG 1996 §17 Abs2 idF 2001/I/010;VBG 1948 §23 idF 1979/562;VBG 1948 §23 idF 1999/I/006;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0297 E 28. Jänner 2004 RS 1
[Hier: Der Beamtin war, als sie noch Vertragsbedienstete gewesen
war, mit Dienstgebererklärung des Präsidente... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vom 22. September 1986 bis zum 30. April 1998 als Heizer im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) zum Bund an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt M. (im Folgenden: HTBLVA) tätig und steht seit dem 1. Mai 1998 als Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A 5, Facharbeiter) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs2;VBG 1948 §23 idF 1979/562;
Rechtssatz: Die im Geltungsbereich des § 23 VBG, in der Fassung BGBl. Nr. 562/1979, erfolgte Dienstgebererklärung des LSR vom 21. April 1988 (dem Beschwerdeführer wurde eine näher bezeichnete Wohnung für die Dauer seines Dienstverhältnisses als Naturalwohnung zur Benützung überlassen) ist, wie... mehr lesen...