Begründung: Der Kläger wurde von der Beklagten ab 15. Jänner 2001 in einem bis 30. April 2001 befristeten Dienstverhältnis angestellt. Einige Tage vor dem 30. April 2001 fanden Gespräche zwischen dem Kläger und der Beklagten statt, in welchen erörtert wurde, dass der Kläger aus einkommensteuerlichen Gründen auch auf Basis eines Werkvertrages mit seinem in England ansässigen Unternehmen für die Beklagte arbeiten könnte und dass in diesem Falle die Arbeitsleistungen aber für etwa se... mehr lesen...
Der Kläger ist Vertragsbediensteter beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Er trat im Jahre 1938 bei der damaligen Hauptvermessungsabteilung XIV ein. Mit 1. April 1954 wurde gemäß § 52 VBG. 1948 eine Erneuerung des Dienstvertrages vorgenommen und der Kläger dabei in Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c, Entlohnungsstufe 9, unter Anrechnung von 7 Jahren, 11 Monaten und 20 Tagen als Vordienstzeiten, eingestuft. Der Kläger hat bis 18. Juli 1961 b-wertige Tätigkeiten verrichte... mehr lesen...
Norm: GehG 1956 §24 Abs1GÜG §23 Abs2GÜG §23 Abs3GÜG §23 Abs4VBG §23
Rechtssatz: Naturalwohnungen sind keine Mietwohnungen. Entscheidungstexte 4 Ob 54/60 Entscheidungstext OGH 03.05.1960 4 Ob 54/60 Veröff: EvBl 1960/270 S 459 = HBZ 1960 H23/24,8 = SozM ID,255 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0059825... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVBG §23
Rechtssatz: Konklundente Fortsetzung des Dienstverhältnisses eines Vertragslehrers durch Weiterausübung der Tätigkeit und den Versuch des Dienstgebers, diese fortgesetzte Beschäftigung als befristeten Dienstvertrag zu betrachten. Entscheidungstexte 4 Ob 69/57 Entscheidungstext OGH 02.07.1957 4 Ob 69/57 Veröff: SozM ID,140 ... mehr lesen...