Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass nach § 27a Abs 4 der Bundesbahn-Besoldungsordnung die Jubiläumsbelohnung auch gewährt werden kann, wenn der Beamte nach einer Dienstzeit von mindestens 35 Jahren aus dem Dienststand ausscheidet, macht das darüber abgeführte Verfahren nicht zu einem solchen "über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses" iS § 46 Abs 3 Z 1 ASGG. Verfahren iS dieser Bestimmung sind solche, in denen es um die Berechtigung oder um die Ar... mehr lesen...