Mit Bescheid vom 16. April 1991 wurde der von der Beschwerdeführerin vorgelegte Rechnungsabschluß über die Gebarung der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt Amstetten für das Jahr 1990 gemäß § 25 Abs. 4 und 5 des Niederösterreichischen Krankenanstaltengesetzes 1974, LGBl. Nr. 9440-7 (NÖ KAG), mit der Maßgabe genehmigt, daß der Betrag von S 1,538.309,38 aus dem allgemeinen Teil des Rechnungsabschlusses in den besonderen Teil des Rechnungsabschlusses verwiesen wurde. Es ergab sic... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete NiederösterreichL94403 Krankenanstalt Spital Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs2;GdVBG NÖ 1976 §18a Abs1;GdVBG NÖ 1976 §18a;KAG NÖ 1974 §23 Abs3 litc;KAG NÖ 1974 §25 Abs3;KAG NÖ 1974 §25 Abs4;
Rechtssatz: Ist der Rechtsträger einer Krankenanstalt durch zwingende gesetzliche oder verordnete Bestimmungen verhalten, den Bediensteten seiner Kra... mehr lesen...