Entscheidungsgründe: Zwischen der Beklagten und ihren Arbeitnehmern wurde in den einzelnen Arbeitsverträgen jeweils die Anwendung der Dienstvorschriften der Beklagten, bestehend aus Dienstordnung, Besoldungsordnung und Pensionsordnung, vereinbart. Die Besoldungsordnung normiert auszugsweise folgendes (Beilage./1): "§ 4 Bezüge (1) Dem Bediensteten gebühren Monatsbezüge. (2) Der Monatsbezug der Kammerbeamten/Angestellten mit Pensionszusage besteht aus dem Gehalt und allfälli... mehr lesen...
Norm: nö GdVBG §8nö GdVBG §11
Rechtssatz: Zur Einstufung eines Schulwartes an "größeren Schulen", Entlohnung nach Besoldungsgruppe II, Entlohnungsgruppe 2 (vgl. Anlage 1 zum nö GBDO). Entscheidungstexte 8 ObA 2280/96v Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 ObA 2280/96v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107347 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AStmk B?DBR §213 Abs1Sbg GdVBG 2001 §120 Abs9TeuerungszuschlagsV allgVBG 1948 §11VBG 1948 §35
Rechtssatz: Unter dem Begriff des "Monatsentgeltes" im Sinne des § 9 VBG 1948 ist nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff zu verstehen; er wird vielmehr den übrigen Entlohnungen nach diesem Gesetz (Familienzulage, Mehrarbeitsvergütung, Aufwandentschädigung, Naturalbezüge, Urlaubsabfindung,... mehr lesen...