Am 24. Dezember 1962 beantragte der betreibende Gläubiger die Bewilligung der Exekution durch Zwangsverwaltung der Liegenschaft EZ. 18 KG. M. samt den in U. gelegenen Überlandgrundstücken. Vor Erledigung dieses Antrages durch das Erstgericht, und zwar am 25. Dezember 1962, verstarb die Verpflichtete, deren Eigentumsrecht an der Liegenschaft EZ. 18 der KG. M. mit der Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution zugunsten der röm. kath. Pfarrkirche W. einverleibt ist. Mit Bes... mehr lesen...