Entscheidungen zu § 89 Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1999/5/11 5Ob125/99i

Begründung: Der Antragsteller ist Hälfteeigentümer der im
Kopf: der Entscheidung angeführten Liegenschaften. Sein Eigentumsrecht wurde 1991 bzw 1992 vorgemerkt und 1995 gerechtfertigt. Seit 1990 sind die Liegenschaften mit Pfandrechten für Forderungen der nunmehrigen Rechtsmittelwerberin belastet. Im Jahr 1995 wurde bei diesen Pfandrechten gemäß §§ 3, 3a NO deren Vollstreckbarkeit angemerkt. Seit 1990 sind die Liegenschaften mit Pfandrechten für Forderungen der nunmehrigen Rec... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.05.1999

RS OGH 1999/5/11 5Ob125/99i

Norm: EO §89 Abs2GBG §49 Abs2NO §3NO §3a
Rechtssatz: Eine Löschung gemäß § 49 Abs 2 GBG ist ausgeschlossen, wenn das Pfandrecht, dessen Vollstreckbarkeit angemerkt wurde, im Zeitpunkt der Vormerkung des neuen Eigentümers bereits bestand. Entscheidungstexte 5 Ob 125/99i Entscheidungstext OGH 11.05.1999 5 Ob 125/99i European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1999

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten