Begründung: Die Betreibenden begehren, das Urteil des Amtsgerichts M***** vom 28. Februar 2006, AZ *****, in Österreich für vollstreckbar zu erklären und ihnen aufgrund dieses Titels die Forderungsexekution nach § 294a EO, sowie die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen bis einschließlich Februar 2010 und des monatlichen laufenden Unterhalts ab 1. März 2010 von 150 EUR und 120 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags zu bewilligen. Dazu legten sie... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage des "Verlustscheines infolge Pfändung" (gemäß Art 149 des [schweizerischen] Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11.4.1889 [SchKG]), des Betreibungsamtes Full-Reuenthal vom 18.5.2006, begehrte die Antragstellerin (Rekurswerberin) die "Ausstellung der erforderlichen Amtsbestätigung bzw. Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung zur Einleitung exekutionsrechtlicher Schritte in Österreich". Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei (erkennbar eine kollektif Þirket = Kollektivgesellschaft) mit Sitz in der Türkei begehrte, das Urteil des Landgerichts Ankara, 5. Handelskammer, vom 18. Juli 2002, GZ 1999/604-1999/677, Urteilsnummer 2002/401, für Österreich für vollstreckbar zu erklären und weiters zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderungen von 28.787,34 EUR und 11.248,42 EUR je sA sowie 1.375,13 EUR an Prozesskosten die Fahrnis- und Forderungsexekution, gegen die verpf... mehr lesen...
Begründung: Die spanische nunmehrige Antragstellerin und betreibende Partei (im Folgenden nur betreibende Partei) und die österr. nunmehrige Antragsgegnerin und verpflichtete Partei (im Folgenden nur verpflichtete Partei) vereinbarten in ihrem Lizenzvertrag (License Agreement) vom 10./15. Februar 1999 die Anwendung spanischen Rechts, weiters für den Fall von Rechtsstreitigkeiten deren Austragung vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof der in Paris ansässigen Internationalen Hande... mehr lesen...
Norm: EO §86EO §403EO §416
Rechtssatz: Das in den §§ 79 ff EO geregelte Verfahren zur Vollstreckbarerklärung und Anerkennung von Akten und Urkunden, die im Ausland errichtet wurden, ist durch zwischenstaatliche Vereinbarungen, die aufgrund der Subsidiaritätsklausel des § 86 EO Vorrang genießen, überlagert. Maßgebend sind somit die in diesen zwischenstaatlichen Vereinbarungen festgelegten Anerkennungs- und Versagungsgründe. E... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende italienische Handelsgesellschaft beantragte die Vollstreckbarerklärung des Mahnbescheids des italienischen Landgerichts Velletri vom 17. Dezember 2002 (richtig 19. Dezember 2002) und aufgrund dieses Exekutionstitels zur Hereinbringung von 60.802,50 EUR sA die Bewilligung der Fahrnisexekution, der Exekution gemäß § 294 EO auf ein der verpflichteten Partei zustehendes Guthaben bei einer Bank sowie die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob ... mehr lesen...
Norm: EO §86EO §403EO §416
Rechtssatz: Der im § 86 EO idFd EO-Novelle 2000 angeordnete Vorrang der Rechtsakte der Europäischen Union vor den Bestimmungen der §§ 79 ff EO gilt auch für das Verfahrensrecht. Entscheidungstexte 3 Ob 189/04x Entscheidungstext OGH 20.10.2004 3 Ob 189/04x 3 Ob 23/05m Entscheidungstext OGH 27.04.2005 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO idF EONov 2000 §86EO §403EO §416EuGVÜ allgLGVÜ allg
Rechtssatz: Der in § 86 EO genannte Vorrang bezieht sich nicht nur auf die Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung und die Versagungsgründe, sondern auch auf die Verfahrensvorschriften. Das LGVÜ (ebenso das EuGVÜ), das im zweiten Abschnitt die Vollstreckung von Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten regelt, geht somit den entsprechenden innerstaatlichen Vorschriften der §§ 79 f... mehr lesen...