Entscheidungen zu § 74 Abs. 1 EO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/25 97/17/0539

Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin wider die verpflichtete Partei BS aufgrund eines näher bezeichneten vollstreckbaren Versäumungsurteiles zur Hereinbringung einer näher bezifferten Forderung einschließlich Nebengebühren und der gerichtlich bestimmten Kosten des Antrages selbst die Exekution unter anderem durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in der Gewahrsame der verpflichteten Partei, in deren Wohnung oder sonst wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.05.1998

RS Vwgh 1998/5/25 97/17/0539

Index: 23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §74 Abs1;GEG §2 Abs1 idF 1984/501;
Rechtssatz: Eine rechtskräftige Entscheidung (hier: Beschluß des Exekutionsgerichtes nach § 74 Abs 1 EO) über die Kostenersatzpflicht iSd § 2 Abs 1 zweiter Satz GEG idF 1984/501 liegt bereits dann vor, wenn das Gericht (im Zusammenhang mit der materiellen Entscheidung über den Rechtsschutzantrag einer Partei) eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/18 93/14/0121

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 11. Mai 1993, 90/14/0140, (in der Folge: Vorerkenntnis) verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren brachte die Beschwerdeführerin vor, das Finanzamt habe mit der Erlassung von sieben Pfändungsbescheiden nach zivilprozessualem Verständnis sieben unabhängige Exekutionsverfahren eingeleitet. In jedem dieser Bescheide sei die Beschwerdeführerin aufgefordert worden, sich als Drittschuldnerin zu erklären. Es sei daher die Abga... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0121

Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §70 Abs3;EO §74 Abs1;RAT §22;ZPO §41 Abs1; Beachte Besprechung in: AnwBl 1994/9 S 738-739;
Rechtssatz: Für die Kostenersatzpflicht der unterliegenden Partei bzw des Verpflichteten ergibt sich aus § 41 Abs 1 ZPO sowie aus § 74 Abs 1 EO, daß die durch Unterlassung der V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

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