Entscheidungen zu § 73a Abs. 1 EO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2006/6/27 2005/06/0392

Im Anschluss an einen früheren Schriftverkehr mit der belangten Behörde beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde mit der am 4. Juli 2005 eingebrachten Eingabe vom 1. Juli 2005 die bescheidmäßige Feststellung, dass es sich bei ihr um eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts" im Sinne des § 73a Abs. 1 EO handle, sodass sie zur elektronischen Einsicht in die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens nach dieser Gesetzesstelle berechtigt sei. Die Beschwerdeführer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2006

RS Vwgh 2006/6/27 2005/06/0392

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EO §73a Abs1;UStG 1994 §2 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Körperschaften öffentlichen Rechts zählen zu den juristischen Personen öffentlichen Rechts (zu diesen siehe Näheres in Antoniolli - Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 1996, Seite 313 ff). Es gibt unterschiedliche Definitionen des Begriffes "Juristische Person öffentl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2006

RS Vwgh 2006/6/27 2005/06/0392

Index: L94407 Krankenanstalt Spital Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §73a Abs1;LandeskrankenanstaltenG Tir 2004 §1;LandeskrankenanstaltenG Tir 2004 §2;LandeskrankenanstaltenG Tir 2004 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Ein maßgebliches Kriterium der juristischen Personen öffentlichen Rechts ist der Zwangsbestand oder die hoheitliche Einrichtung (vgl. Antoniolli - Koja, Allgemeines Verwaltu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.2006

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