IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Kühberger über die Beschwerde von A. P., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. G. L., S.-straße X, W. vom 7. März 2019 gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 5. Februar 2019, GZ: SanRB96-98-2015, betreffend Abweisung des Antrags auf Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung zu Recht: I. Der Beschwerde wird stattgegeben und der Spruch: des angefochtenen Besc... mehr lesen...