Begründung: Zur Hereinbringung vollstreckbarer Abgabenforderungen bewilligte das Erstgericht auf Grund von Rückstandsausweisen der betreibenden Partei am 26.Feber 1992 zu E 688/92 und am 28.Juli 1992 zu E 2636/92 die Exekution durch Pfändung des Geschäftsanteiles des Verpflichteten an der H***** GmbH. Gesellschafter dieser Gesellschaft sind der Verpflichtete zu 25 % und die O***** GmbH zu 75 %. Nach Zugang des Gutachtens, wonach der zu verwertende Geschäftsanteil wegen der hohen ... mehr lesen...