Norm: EO §5c Abs3 EO § 5c heute EO § 5c gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
Rechtssatz: Ist der Erfolg der gegen den Exekutionstitel verstoßenden Handlung (§ 355 EO) österreichweit eingetreten, so hat der Betreibende – ohne dass es einer Ordination bedürfte – die W... mehr lesen...