Norm
EO §5c Abs3Rechtssatz
Ist der Erfolg der gegen den Exekutionstitel verstoßenden Handlung (§ 355 EO) österreichweit eingetreten, so hat der Betreibende – ohne dass es einer Ordination bedürfte – die Wahl, welches Bezirksgericht er als örtlich zuständig in Anspruch nimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134225Im RIS seit
07.02.2023Zuletzt aktualisiert am
07.02.2023