RS OGH 2022/12/15 3Ob207/22w

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Veröffentlicht am 15.12.2022
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Norm

EO §5c Abs3
  1. EO § 5c heute
  2. EO § 5c gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021

Rechtssatz

Ist der Erfolg der gegen den Exekutionstitel verstoßenden Handlung (§ 355 EO) österreichweit eingetreten, so hat der Betreibende – ohne dass es einer Ordination bedürfte – die Wahl, welches Bezirksgericht er als örtlich zuständig in Anspruch nimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134225

Im RIS seit

07.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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