Norm: EO §54b Abs1 Z2EO §54c Abs3EO §294JN §58
Rechtssatz: - "Innehalten des Vollzuges" kommt nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren in Betracht; - wird Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückstand und laufenden Unterhaltes beantragt, dann ist im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu entscheiden, wenn die dreifache Jahresleistung zusammen mit dem Rückstand die Grenze des § 54b Z2 EO (derzeit S 100.000,--) übersteigt. ... mehr lesen...