Norm
EO §54b Abs1 Z2Rechtssatz
- "Innehalten des Vollzuges" kommt nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren in Betracht; - wird Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückstand und laufenden Unterhaltes beantragt, dann ist im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu entscheiden, wenn die dreifache Jahresleistung zusammen mit dem Rückstand die Grenze des § 54b Z2 EO (derzeit S 100.000,--) übersteigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Innehalten des Vollzuges; Bemessungsgrundlage UnterhaltsexekutionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:1997:RWZ0000023Dokumentnummer
JJR_19970228_LG00003_04600R00269_97T0000_001