RS OGH 1997/2/28 46R269/97t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1997
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Norm

EO §54b Abs1 Z2
EO §54c Abs3
EO §294
JN §58

Rechtssatz

- "Innehalten des Vollzuges" kommt nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren in Betracht; - wird Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückstand und laufenden Unterhaltes beantragt, dann ist im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu entscheiden, wenn die dreifache Jahresleistung zusammen mit dem Rückstand die Grenze des § 54b Z2 EO (derzeit S 100.000,--) übersteigt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Innehalten des Vollzuges; Bemessungsgrundlage Unterhaltsexekution

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:1997:RWZ0000023

Dokumentnummer

JJR_19970228_LG00003_04600R00269_97T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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