Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei führt beim Erstgericht mit 21.September 1987 zur Hereinbringung der Forderung von S 3,223.104,79 s.A Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, auf der für sie mehrere Höchstbetragspfandrechte eingetragen worden sind. Die beklagte Partei erwirkte zur Hereinbringung von Forderungen in der Höhe von S 588.676,80, S 268.558,86 und S 676.014,84 je s.A die gerichtliche Pfändung verschiedener beweglicher körperlicher Sachen. Die Pfändung fand ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AcEO §170 Z1EO §411 Cb
Rechtssatz: Die Rechtskräft des im Zwangsversteigerungsverfahren ergangenen Beschlusses, womit der Antrag des betreibenden Gläubigers, gewisse Fahrnisse als Zubehör in das Versteigerungsverfahren einzubeziehen, abgewiesen wurde, steht der Klage desselben Gläubigers, mit der die Unzulässigkeit der Pfändung derselben Fahrnisse gegenüber einem anderen Gläubiger geltend gemacht wird, nicht entgegen. ... mehr lesen...