Begründung: In dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren wurde über Antrag der Klägerin zur Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse durch einstweilige Verfügung ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer bestimmten Liegenschaft des Beklagten (auf Grund Widerspruchs mit Beschluss ON 19 eingeschränkt auf ein bestimmtes Grundstück derselben) rechtskräftig erlassen. Die einstweilige Verfügung wurde "bis zur rechtskrä... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines behaupteten Provisionsanspruches von 5 Mio S aus einem Teppichverkauf begehrte der Gefährdete die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahin, dass der Spedition, bei der die Teppiche gelagert wurden, die Entfernung der Teppiche aus dem Lager und deren Ausfolgung an den Gegner verboten und dem Gegner untersagt werde, die Teppiche in Empfang zu nehmen. Das Erstgericht erließ die begehrte einstweilige Verfügung antragsgemäß und ohne Anhörung de... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. Mai 1964 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Döbling vom 19. Dezember 1988, GZ 1 C 519/87-36, rechtskräftig geschieden. Das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe traf den Gegner der gefährdeten Partei. Zwischen den Parteien ist ein von der Antragstellerin und gefährdeten Partei (im folgenden Frau) eingeleitetes Verfahren nach den §§ 81 ff EheG anhängig. Die Frau beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügu... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin und gefährdeten Partei steht als Erbin nach Alois N*** jun. ein Besitznachfolgerecht hinsichtlich je eines Hälfteanteiles der im Eigentum der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei stehenden Liegenschaften EZ 178 und 179, beide Grundbuch Graz Stadt-Weinitzen, samt dem Recht auf Sicherung desselben durch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu (Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 24.April 1985, 3 Ob 530/85, den Parteien zugestellt am 5.Juni 1985)... mehr lesen...