Begründung: Auszugehen ist nach der Klarstellung im außerordentlichen Rechtsmittel, dass die gefährdete Partei nur noch die Sicherung ihres Anspruchs auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (§§ 81 ff EheG) gesichert haben will. Erhebliche Rechtsfragen iSd § 402 Abs 4, § 78 EO iVm § 528 Abs 1 ZPO stellen sich letztlich nicht. Auszugehen ist nach der Klarstellung im außerordentlichen Rechtsmittel, dass die gefährdete Partei nur noch die Sicherung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Johann S*****, vertreten durch Dr. Gerhard Rößler Rechtsanwalt KEG in Zwettl, gegen den Gegner der gefährdeten Partei Gerhard S*****, vertreten durch M... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache 1.) der klagenden und gefährdeten Partei M***** Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH und der weiteren klagenden Partei 2.) Primar Prof. Dr. Peter H*****, Arzt, beide *****, beide vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, deren Geschäftsführer Erich B***** ist, errichtet ein Fertighauszentrums in S*****. Ihre einzige Gesellschafterin ist die B*****-GmbH, der die Gemeinde P***** am 21. 6. 2004 zu Gunsten der damals noch nicht gegründeten Klägerin die Baubewilligung zur Errichtung von Anlagen zur Erschließung eines Fertighauszentrums auf verschiedenen Grundstücken der Katastralgemeinde P***** gemäß den §§ 19, 29 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 erteilt hat. Erich B****... mehr lesen...
Norm: EO §65 AEO §397 Abs2
Rechtssatz: Die 14-tägige Frist des § 397 Abs 2 EO gilt für den Widerspruch, nicht aber für den Rekurs gegen die über den Widerspruch ergangene Entscheidung erster und zweiter Instanz.I Entscheidungstexte 3 Ob 528/76 Entscheidungstext OGH 09.03.1976 3 Ob 528/76 Veröff: EvBl 1976/257 S 579 European Case La... mehr lesen...