Die gefährdete Partei beantragte vor Einbringung einer Klage zur Sicherung ihres behaupteten Anspruches auf Rückkauf des Fertigwarenlagers aller jener Erzeugnisse, auf die sich die V-Schutzmarken beziehen, den Antragsgegnern mit einstweiliger Verfügung die gerichtliche Hinterlegung der in ihrer Gewahrsame befindlichen, die erwähnte Schutzmarke aufweisenden Erzeugnisse aufzutragen; für den Fall, daß sich die gerichtliche Hinterlegung nicht eignen sollte, beantragte sie die Verwahrung d... mehr lesen...