Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §389 Abs1 IEO §389 Abs1 IIIAEO §389 Abs1 VAEO §389 Abs1 VIEO §392
Rechtssatz: Geht die beantragte EV über die unbedingt notwendigen Eingriffe hinaus, und fehlt ein konkretes und bescheinigtes Vorbringen, aus dem sich entnehmen läßt, welche Maßnahmen zur Sicherung des gefährdeten Anspruchs unbedingt notwendig sind, so ist es untunlich, von Amts wegen entsprechend eingeschränkte Gebote bzw Verbote an den Gener zu richten; der Antrag ist ... mehr lesen...
Die Kläger begehrten einerseits gegenüber der Beklagten die Feststellung des Rechtsbestandes eines zwischen den Parteien in Ansehung der Liegenschaft EZ. X geschlossenen Kaufvertrages und anderseits die Verurteilung der Beklagten, in die grundbücherliche Durchführung des Vertrages einzuwilligen, die hiezu notwendigen Erklärungen abzugeben und die erforderlichen Urkunden beizustellen; mit dieser Klage verbanden die Kläger den Antrag auf Erlassung folgender einstweiliger Verfügungen: ... mehr lesen...
Norm: EO §392
Rechtssatz: Einschränkung der einstweiligen Verfügung auf die zur Sicherung des Anspruches unumgänglich nötigen Mittel. Entscheidungstexte 3 Ob 61/23 Entscheidungstext OGH 20.02.1923 3 Ob 61/23 SZ 5/38 6 Ob 128/69 Entscheidungstext OGH 28.05.1969 6 Ob 128/69 5 Ob ... mehr lesen...