Norm: EO §370 EEO §372EO §382 Z8 IIIFEO §386 Abs2ZPO §514 BZPO §520 A
Rechtssatz: Wenn die Voraussetzungen für den geltend gemachten Provisorialanspruch gegeben sind, geht auch das Rechtsschutzbedürfnis nicht deshalb verloren, weil gleichzeitig über den auch klageweise geltend gemachten Unterhaltsanspruch die letztinstanzliche Sachentscheidung gefällt wird. Nicht zuletzt die Möglichkeit einer auf Grund der erstinstanzlichen einstweiligen Verfüg... mehr lesen...