Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.04.2020 Index: 41/01 Sicherheitsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §382bEO §382e Abs1 Z1EO §382g Abs1 Z1EO §382g Abs1 Z3SPGNov 2013 §1 Abs1
Rechtssatz: Eine Banküberweisung in der Höhe von € 0,01 stellt jedenfalls eine unzulässige Kontaktaufnahme im Sinne einer erlassenen einstweiligen Verfügung nach den §§ 382b, 382e Abs 1 Z 2 1. Fall und 382g Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Dr. Auprich über die Beschwerde des Herrn A B, geb. am xx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 05.02.2020, GZ: BHLB-610200002335/2020, z u R e c h t e r k a n n t: I. Die Beschwerde wird abgewiesen, mit der Maßgabe, dass der letzte Satzteil des Spruchs lautet: „ ,eine Banküberweisung in der Höhe von € 0,01 an C D getätigt.“ II. Der Beschwerdeführer hat al... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Dr. Auprich über die Beschwerde des Herrn A B, geb. am xx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 05.02.2020, GZ: BHLB-610200002335/2020, z u R e c h t e r k a n n t: I. Die Beschwerde wird abgewiesen, mit der Maßgabe, dass der letzte Satzteil des Spruchs lautet: „ ,eine Banküberweisung in der Höhe von € 0,01 an C D getätigt.“ II. Der Beschwerdeführer hat al... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.04.2020 Index: 41/01 Sicherheitsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §382bEO §382e Abs1 Z1EO §382g Abs1 Z1EO §382g Abs1 Z3SPGNov 2013 §1 Abs1
Rechtssatz: Eine Banküberweisung in der Höhe von € 0,01 stellt jedenfalls eine unzulässige Kontaktaufnahme im Sinne einer erlassenen einstweiligen Verfügung nach den §§ 382b, 382e Abs 1 Z 2 1. Fall und 382g Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...