Entscheidungen zu § 382b EO

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2024/7/19 LVwG-2024/24/0431-2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde Herrn AA, wohnhaft in Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 24.01.2024, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach § 1 Abs 1 Bundesgesetz, mit dem Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, Da... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 19.07.2024

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