Begründung: Die betreibende Partei stellte am 21. Juli 2010 beim Bezirksgericht Villach den Antrag, ihr aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichts Salzburg vom 6. Juli 2010, GZ 4 Cg 57/09k-47, gegen die (in Italien ansässige) verpflichtete Partei zur Erwirkung der titulierten Unterlassungsverpflichtung die Exekution gemäß § 355 EO sowie zur Hereinbringung (ausschließlich) der Kosten des Exekutionsantrags die Drittschuldnerexekution nach § 294 EO gegen eine im Sprengel d... mehr lesen...
Norm: EO §6EO §369
Rechtssatz: § 6 Z 2 EO ist nicht auf den Fall anzuwenden, dass mit dem Antrag auf Naturalexekution (hier: Unterlassungsexekution) eine Forderungsexekution zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags beantragt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 13/11z Entscheidungstext OGH 23.02.2011 3 Ob 13/11z European Case Law I... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §353 Abs2 IIIEO §353 Abs2 VIAEO §369
Rechtssatz: Die Bewilligung der Exekution zum Zwecke der Verwirklichung von Handlungen oder Unterlassungen (§§ 346 - 368 EO) schließt die Bewilligung der Exekution zugunsten der dem betreibenden Gläubiger durch das Exekutionsverfahren erwachsenen Kosten in sich. Der betreibende Gläubiger hat jedoch das anzuwendende Exekutionsmittel im Sinne § 54 EO zu bezeichnen. - Im Exekutionsbewilligungsbeschluß ... mehr lesen...
Norm: EO §369ZPO §528 C4ZPO §528 C6
Rechtssatz: Die Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses im Ausspruch über die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes hat bei der Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 3 Ob 10/74 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 3 Ob 10/74 European... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §369
Rechtssatz: Wird mit dem Antrag auf Räumungsexekution oder eine andere Exekution im Sinne des § 369 EO nicht zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrages und der weiteren Exekutionskosten zum Beispiel ein Fahrnisexekutionsantrag verbunden, gebührt dem betreibenden Gläubiger, der zur Hereinbringung der Exekutionskosten gesondert Fahrnisexekution beantragt, nur die entsprechende Vervindungsgebühr zum Räumungsexekutions... mehr lesen...