Begründung: Das Exekutionsgericht bewilligte aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils, nach dem die Verpflichteten schuldig sind, ein bestimmtes mit Notariatsakt gemachtes Schenkungsangebot einer Dritten über Grundstücke und eine Grundstücksteilfläche „mit Notariatsakt" anzunehmen und in die entsprechenden Grundbuchseintragungen einzuwilligen, den betreibenden Parteien antragsgemäß zur Erwirkung dieser Handlung, die Exekution nach § 354 EO unter Androhung einer ... mehr lesen...