Begründung: Der Liegenschaftseigentümer und Revisionsrekurswerber Franz S*****, (in Hinkunft: Übergeber) wurde in Stattgebung des ersten Eventualbegehrens mit rechtskräftigem Urteil gegenüber dem Antragsteller (als Kläger und Übernehmer) dazu verpflichtet, einen im Urteilsspruch ausformulierten Vertrag „beglaubigt zu unterfertigen". Nach diesem Vertragswortlaut übergibt der Übergeber in Erfüllung seiner im Erbschaftskaufvertrag vom 23. September 1988 übernommenen Verpflichtung ein... mehr lesen...