Entscheidungen zu § 36 Abs. 1 EO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE Vwgh Erkenntnis 2005/3/21 2004/17/0168

Mit den angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde im Instanzenzug die mit Schreiben vom 19. Mai 2004 von der Finanzprokuratur namens des beschwerdeführenden Bundes erhobenen Einwendungen gegen den Rückstandsausweis des Landesabgabenamtes Salzburg vom 7. Mai 2003 betreffend Rückstand an Beiträgen nach dem Salzburger Fremdenverkehrsgesetz für die Jahre 1995 und 1996 samt Säumniszuschlägen gegenüber fünf verschiedenen Tourismusverbänden ab (der Rückstandsausweis weist daher fünf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.2005

RS Vwgh 2005/3/21 2004/17/0168

Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §229;EO §1 Z12;EO §35;EO §36 Abs1;EO §7 Abs4;LAO Slbg 1963 §153 Abs3;LAO Slbg 1963 §172 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/17/0169 2004/17/0172 2004/17/0171 2004/17/0170
Rechtssatz: Die nach Bewilligung der Exekution durch das ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2005

TE Vwgh Beschluss 1995/9/19 AW 95/08/0030

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist es erforderlich, daß der Beschwer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.09.1995

TE Vwgh Beschluss 1995/9/19 AW 95/08/0030

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Um die vom Gesetzgeber geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, ist es erforderlich, daß der Beschwer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 19.09.1995

RS Vwgh 1995/9/19 AW 95/08/0030

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §36 Abs1 Z3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragsnachentrichtung - Die Vereinbarung eines befristeten Exekutionsverzichtes zwischen dem Versicherten und dem Versicherunsgträger in Ansehung strittiger Beitragsnachzahlungen spricht mangels derzeitiger Vollzugstauglichkeit (§ 36 Abs 1 Z 3 EO) gegen die Zuerkennung der aufschiebenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1995

RS Vwgh 1995/9/19 AW 95/08/0030

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §36 Abs1 Z3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beitragsnachentrichtung - Die Vereinbarung eines befristeten Exekutionsverzichtes zwischen dem Versicherten und dem Versicherunsgträger in Ansehung strittiger Beitragsnachzahlungen spricht mangels derzeitiger Vollzugstauglichkeit (§ 36 Abs 1 Z 3 EO) gegen die Zuerkennung der aufschiebenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/29 88/17/0128

Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 7. April 1981 wurde der "Firma H" für ihre Liegenschaft in L, B-Gasse, eine KanalEINMÜNDUNGSgebühr im Gesamtbetrag von S 583.459,20 vorgeschrieben. Bei der genannten Liegenschaft handelt es sich um die EZ 668 KG L, die laut Grundbuchsauszug vom 2. Mai 1983 seit 3. September 1973 im Eigentum der H Gesellschaft m.b.H. stand. Am 3. Dezember 1982 beantragte die mitbeteiligte Gemeinde, ihr auf Grund des Rückstandsausweises... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/29 88/17/0128

Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 7. April 1981 wurde der "Firma H" für ihre Liegenschaft in L, B-Gasse, eine KanalEINMÜNDUNGSgebühr im Gesamtbetrag von S 583.459,20 vorgeschrieben. Bei der genannten Liegenschaft handelt es sich um die EZ 668 KG L, die laut Grundbuchsauszug vom 2. Mai 1983 seit 3. September 1973 im Eigentum der H Gesellschaft m.b.H. stand. Am 3. Dezember 1982 beantragte die mitbeteiligte Gemeinde, ihr auf Grund des Rückstandsausweises... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.04.1992

RS Vwgh 1992/4/29 88/17/0128

Index: L37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §156;EO §183;EO §237;EO §35;EO §36 Abs1 Z1;EO §9;KanalG NÖ 1977 §1;KanalG NÖ 1977 §10;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Bf gemäß § 10 NÖ KanalG 1977 Schuldner der mit Bescheid festgesetzten Kanaleinmündungsgebühr geworden ist oder nicht, wird vom Anwendungsbereich des § 35 EO nicht erfaßt.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1992

RS Vwgh 1992/4/29 88/17/0128

Index: L37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §156;EO §183;EO §237;EO §35;EO §36 Abs1 Z1;EO §9;KanalG NÖ 1977 §1;KanalG NÖ 1977 §10;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Bf gemäß § 10 NÖ KanalG 1977 Schuldner der mit Bescheid festgesetzten Kanaleinmündungsgebühr geworden ist oder nicht, wird vom Anwendungsbereich des § 35 EO nicht erfaßt.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1992

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