Zur Sicherung des Anspruches der nunmehrigen betreibenden Parte "auf Unterlassung sittenwidriger Handlungen, worauf das Klagebegehren gerichtet ist", wurde der nunmehrigen verpflichteten Partei Y mit der einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes vom 4. Juli 1977,"ab sofort verboten, 1. vorbereitende Kündigungserklärungen aufzulegen oder zu verteilen, ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß dadurch eine Kündigung der Mitgliedschaft zu ihrer eigenen Organisation erleichtert werden sol... mehr lesen...
Norm: EO §35 Abs4 FEO §36 Abs3 AbVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6
Rechtssatz: Soll der ausländische Titel im Inland vollstreckt werden, so können die Exekutionsbewilligung und der betriebene Anspruch in der Absicht, die Einstellung der inländischen Exekutionen zu erwirken, nur nach Maßgabe der Bestimmungen der Exekutionsordnung bekämpft werden, also zB nur auf Grund einer im Inland erfolgreich erhobenen Klage nach §§ 35, 36 EO. ... mehr lesen...