Mit Teilanerkenntnisurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 28. Dezember 1957, 2 Cg 1654/56, wurde u. a. Johann S schuldig erkannt, der Klägerin Maria G 15/240stel Anteile der Liegenschaft EZ 98 KG G zu übergeben und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Klägerin ob diesen Anteilen Zug um Zug gegen Bezahlung des vom Gericht festzusetzenden Übernahmspreises einzuwilligen. Die betreibende Partei ist die Rechtsnachfolgerin der Berechtigten, die - Verpflichtete die Erbin des Bekla... mehr lesen...