Norm: EO §325EO §347 Abs2
Rechtssatz: Die Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung durch Pfändung und Überweisung des dem Verpflichteten als Käufer einer Liegenschaft gegen den Verwahrer der Kaufvertragsurkunde zustehenden Anspruches auf deren Herausgabe ist unzulässig. Eine Kaufvertragsurkunde, die in der Regel nur ein Beweisdokument ist und keinen Verkehrswert hat, läßt eine Umsetzung in Geld nicht zu. Entscheidung... mehr lesen...