Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 1.4.1972 die Ehe geschlossen. Dieser Ehe entstammen zwei Kinder. Die Beklagte verließ am 8.1.1979 die als Ehewohnung dienende im Alleineigentum des Klägers stehende Eigentumswohnung im Haus Graz, Pensionsweg 8, die der Kläger 1980 verkaufte. Im Verfahren 17 Cg 32/79 des Landesgerichtes für ZRS Graz wurde die Ehe der Streitteile aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Ehegatten rechtskräftig geschieden. Die beiden Kinder bef... mehr lesen...