Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der Betreibenden zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 12.031,47 EUR sA und des laufenden Unterhalts von monatlich 218,02 EUR seit 5. März 2003 (entgegen 3 Ob 2423/96m = RPflSlgE 1997/110 [ablehnend Oberhammer in Angst, EO, § 291c Rz 3]) die Pfändung des (grundbücherlich nicht eingetragenen) Fruchtgenussrechts des Verpflichteten an einer bestimmten Liegenschaft bewilligt. Die Entscheidung über die Verwertung des Fruchtgenussrecht... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14. 8. 1995 bewilligte das Landesgericht Korneuburg der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 4,074.394 sA unter anderem die Exekution gemäß § 331 EO durch Pfändung der dem Verpflichteten als Leasingnehmer aus dem Immobilienleasingvertrag mit der F***** GmbH vom 23. 2. 1990/13. 3. 1990 samt Nachtrag vom 7. 5. 1991 zustehenden Rechte, das sind das gemäß Punkt 10. des Vertrages einger... mehr lesen...
Norm: EO §331 Abs2 AEO §337
Rechtssatz: § 331 Abs 2 EO ist in verfassungskonformer Auslegung zu ergänzen, daß jeweils auch der Vertragspartner des Verpflichteten, also vor allem der Bestand- oder Leasinggeber, zum Verwertungsantrag des betreibenden Gläubigers einzuvernehmen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 28/99k Entscheidungstext OGH 28.06.1999 3 Ob 28/99k Veröff: SZ 72/108 ... mehr lesen...
Ob den dem Dipl.-Kfm. Carl W gehörigen Liegenschaften EZ 789 und 1222 KG K, und EZ 80, 114, 122, 128 und 253 KG L ist das Fruchtgenußrecht zugunsten der Verpflichteten einverleibt. Dem Dipl.-Ing. Erich V wurde über seinen Antrag die Exekution durch Pfändung und Zwangsverwaltung dieses Fruchtgenußrechtes bewilligt. Zum Zwangsverwalter wurde Dipl.-Ing. Gerhard H ernannt. Dem Exekutionsverfahren sind mehrere Gläubiger beigetreten, unter ihnen auch Dipl.-Ing. Erich V mit einer zu 14 E 14 ... mehr lesen...
Norm: EO §114EO §337
Rechtssatz: Der Eigentümer der Sache, auf welche sich das gepfändete Recht bezieht ist als Beteiligter anzusehen; es steht ihm gegen anfechtbare Entscheidungen des Gerichtes in Ansehung der Verwaltung das Rekursrecht zu. Durch die Bestimmungen des § 337 EO werden für ihn keine zusätzlichen Anfechtungsmöglichkeiten geschaffen. Entscheidungstexte 3 Ob 178/83 Entsch... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §337
Rechtssatz: Dem Vermieter steht gegen den Verwertungsbeschluß ein Rechtsmittel zu, wenn durch ihn in die ihm zustehenden Rechte eingegriffen, durch die gerichtliche Entscheidung sohin nicht nur der Verpflichtete, sondern auch der Vermieter betroffen wird. Das Rekursinteresse des Vermieters ist aber zu verneinen, wenn die für die Verwertung in Betracht kommenden Räume im Zeitpunkt des Beschlusses über die Verwertung durch Z... mehr lesen...
Norm: EO §337
Rechtssatz: Auf die Zwangsverpachtung eines Gasthausbetriebes hat § 337 EO keine Anwendung. Entscheidungstexte 3 Ob 422/28 Entscheidungstext OGH 10.05.1928 3 Ob 422/28 SZ 10/129 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0004405 Dokumentnummer JJR_19280510_OGH0002_0030OB00... mehr lesen...