Index: Gewerberecht23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung50/01 Gewerbeordnung
Norm: EO §331 Abs1EO §341 Abs1GewO 1859 §144 Abs6KO §1 Abs1KO §83 Abs1
Rechtssatz: Der Konkursmassebegriff des § 1 KO schränkt sich auf das der Exekution unterworfene Vermögen ein, bei Gewerberechten mithin auf die mittels Zwangsverwaltung oder Zwangsverpachtung vorzunehmende Nutzung des Gewerberechtes, also die nach außen in Ersche... mehr lesen...