Entscheidungsgründe: Wider die hier klagende als verpflichtete Partei wurde die Exekution zur Sicherstellung (unter anderem) durch Pfändung einer der klagenden Partei gegen die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei zustehende Forderung bewilligt. Diese äußerte sich als Drittschuldnerin am 15. März 1999 dahingehend, dass die klagende Partei für sie ordnungsgemäß Leistungen erbracht und diese abgerechnet habe. Leistungen, die vor dem 12. Februar 1999 erbracht worden seien, habe die... mehr lesen...
Der Kläger begehrte 20.896.57 S restliches Gehalt aus einem mit der beklagten Partei bestandenen und im Jahre 1953 beendeten Arbeitsverhältnis als Industriechemiker. Die beklagte Partei wendete in erster Linie Verjährung ein und machte außerdem Gegenforderungen geltend. Das Erstgericht wies das Klagebegehren wegen Verjährung ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der klagenden Partei keine Folge. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IEO §297 Abs2EO §310 Abs3EO §374 Abs1
Rechtssatz: Keine Unterbrechung der Verjährung durch die Pfändung und Überweisung der Forderung. Entscheidungstexte 4 Ob 141/62 Entscheidungstext OGH 18.12.1962 4 Ob 141/62 Veröff: SZ 35/133 = Arb 7671 = JBl 1964,218 3 Ob 295/03h Entscheidungstext OGH 25.03.2004 3 Ob 295/03h ... mehr lesen...