Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z8 IIEO §39 Abs1 Z8 IIIHEO §309
Rechtssatz: Ist die Leistung des Drittschuldners von einer Gegenleistung des Verpflichteten abhängig, die nicht iS d § 309 EO erwingbar ist, so darf die Exekution in Anwendung der Grundsätze des § 39 Abs 1 Z 8 EO mangels jeder Aussicht auf Erfolg nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 41/88 Entscheidungstext OGH 22.06.1988 3 ... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von S 192.880,-- sA beantragte die betreibende Partei die Pfändung der der verpflichteten Partei gegen den "Stadtmagistrat Innsbruck" für Kulturförderung auf Grund einer durch den Stadtsenat beschlossenen Subvention zustehenden Forderung von S 100.000,-- und die Überweisung der gepfändeten Subventionszahlung bzw. Forderung. Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag mit der
Begründung: ab, eine Subventionsforderung sei analog § 2 LPfG unpfändbar. Das G... mehr lesen...
Norm: EO §309EO §346EO §347
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht darf dann, wenn die Gegenleistung in Geld besteht, nicht der betreibenden Partei die Ermächtigung zur Zahlung erteilen und dem Verpflichteten die Zahlung auftragen. Entscheidungstexte 3 Ob 136/63 Entscheidungstext OGH 09.10.1963 3 Ob 136/63 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...