Norm
EO §39 Abs1 Z8 IIRechtssatz
Ist die Leistung des Drittschuldners von einer Gegenleistung des Verpflichteten abhängig, die nicht iS d § 309 EO erwingbar ist, so darf die Exekution in Anwendung der Grundsätze des § 39 Abs 1 Z 8 EO mangels jeder Aussicht auf Erfolg nicht bewilligt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VollstreckungsinteresseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0001551Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012