Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und Alfred Klair als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rupert S*****, vertreten durch Dr. Alfred Hawel und Dr. Ernst Eypeltauer, Rechtsanwälte in Linz, wider... mehr lesen...
Norm: EO §308a Abs2 Z2EO §311 Abs1KO §110
Rechtssatz: Nach Ablauf der Dreimonatsfrist erlangt der Verpflichtete die Aktivlegitimation zur Geltendmachung der gepfändeten und überwiesenen Forderung zurück. Dies gilt auch für einen Prüfungsprozess nach § 110 KO. Die vom Kläger zurück erlangte Aktivlegitimation ändert jedoch auch im Falle einer Prüfungsklage nichts daran, dass die Geltendmachung der Forderung durch den Verpflichteten gemäß § 308a E... mehr lesen...
Norm: EO §308a Abs2 Z2
Rechtssatz: Ist die Dreimonatsfrist erst nach Klagseinbringung durch den Verpflichteten, aber vor der Entscheidung des Gerichts abgelaufen, darf die Klage nicht mehr aus diesem Grund zurückgewiesen werden, sondern es ist über den vom Verpflichteten geltend gemachten Anspruch meritorisch zu entscheiden. Entscheidungstexte 8 ObA 40/01t Entscheidungstext OGH 29.0... mehr lesen...
Norm: EO §308a Abs2 Z2EO §311 Abs1KO §110
Rechtssatz: Nach Ablauf der Dreimonatsfrist erlangt der Verpflichtete die Aktivlegitimation zur Geltendmachung der gepfändeten und überwiesenen Forderung zurück. Dies gilt auch für einen Prüfungsprozess nach § 110 KO. Die vom Kläger zurück erlangte Aktivlegitimation ändert jedoch auch im Falle einer Prüfungsklage nichts daran, dass die Geltendmachung der Forderung durch den Verpflichteten gemäß § 308a E... mehr lesen...
Norm: EO §308a Abs2 Z2
Rechtssatz: Ist die Dreimonatsfrist erst nach Klagseinbringung durch den Verpflichteten, aber vor der Entscheidung des Gerichts abgelaufen, darf die Klage nicht mehr aus diesem Grund zurückgewiesen werden, sondern es ist über den vom Verpflichteten geltend gemachten Anspruch meritorisch zu entscheiden. Entscheidungstexte 8 ObA 40/01t Entscheidungstext OGH 29.0... mehr lesen...