Norm
EO §308a Abs2 Z2Rechtssatz
Ist die Dreimonatsfrist erst nach Klagseinbringung durch den Verpflichteten, aber vor der Entscheidung des Gerichts abgelaufen, darf die Klage nicht mehr aus diesem Grund zurückgewiesen werden, sondern es ist über den vom Verpflichteten geltend gemachten Anspruch meritorisch zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115021Dokumentnummer
JJR_20010329_OGH0002_008OBA00040_01T0000_002