RS OGH 2001/3/29 8ObA40/01t

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Veröffentlicht am 29.03.2001
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Norm

EO §308a Abs2 Z2

Rechtssatz

Ist die Dreimonatsfrist erst nach Klagseinbringung durch den Verpflichteten, aber vor der Entscheidung des Gerichts abgelaufen, darf die Klage nicht mehr aus diesem Grund zurückgewiesen werden, sondern es ist über den vom Verpflichteten geltend gemachten Anspruch meritorisch zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115021

Dokumentnummer

JJR_20010329_OGH0002_008OBA00040_01T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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